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Allgemeine Geschäftsbedingungen

zwischen

knallmacher - Forster & Haak GbR Mohnweg 1 59269 Beckum

nachfolgend „Anbieter“ genannt,

und

dem Vertragspartner

nachfolgend „Kunde“ genannt.

Stand: 01.06.2026

1. Geltungsbereich

(1) Anwendungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden über Leistungen des Anbieters. Ein Vertrag im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Vertrag“) ist eine zwischen den Parteien geschlossene Vereinbarung über die vom Kunden gebuchten Leistungen.

(2) B2B-Anwendung Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

(3) Vertragsdokumente Der Vertrag besteht aus:

a) der Angebotsannahme und der daraus resultierenden Bestellung, b) diesen AGB, c) der Leistungsbeschreibung, d) dem Service Level Agreement, e) den Nutzungsrichtlinien, f) dem Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO, einschließlich seiner Anlagen, insbesondere der technischen und organisatorischen Maßnahmen und der Subprozessorliste.

(4) Reihenfolge bei inhaltlichen Widersprüchen Bei inhaltlichen Widersprüchen zwischen Vertragsdokumenten gilt folgende Rangfolge:

a) individuelle Angebotsannahme und der daraus resultierenden Bestellung b) Auftragsverarbeitungsvertrag, soweit datenschutzrechtliche Inhalte betroffen sind, c) Service Level Agreement, d) Leistungsbeschreibung, e) diese AGB, f) Nutzungsrichtlinien.

2. Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand Gegenstand ist die Erbringung von Leistungen durch den Anbieter. Je nach Inhalt handelt es sich um Werkleistungen, Dienstleistungen oder mietähnliche Dauerschuldverhältnisse.

(2) Leistungen Die jeweils angebotenen Leistungen ergeben sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung und der Beschreibung der Produktmodule auf der Website des Anbieters unter:

knallmacher.de

Maßgeblich für das Vertragsverhältnis ist die dem Kunden bei Vertragsschluss konkret zugeordnete Produktmodul-Beschreibung in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website veröffentlichten Fassung. Nachträgliche Änderungen, Erweiterungen oder Aktualisierungen wirken nicht rückwirkend auf bestehende Verträge, es sei denn, der Kunde stimmt einer geänderten Leistungsbeschreibung ausdrücklich zu oder diese betreffen rein technische oder redaktionelle Anpassungen ohne Auswirkung auf den Leistungsinhalt.

(3) Einsatz von Subdienstleister und Partner Der Anbieter ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Subdienstleister oder Partner einzusetzen. Gegenüber dem Kunden bleibt der Anbieter für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich.

(4) Drittleistungen durch Subdienstleister und Partner Die aktuelle Liste der eingesetzten Subdienstleister und Partner ist unter folgender Website abrufbar:

knallmacher.de/subunternehmer

Der Anbieter informiert den Kunden auf Wunsch über wesentliche Subdienstleister und Partner und stellt deren Vertragsbedingungen zur Verfügung. Gegenüber dem Kunden bleibt der Anbieter für die ordnungsgemäße Koordination und Einbindung der eingesetzten Subdienstleister und Partner verantwortlich. Eine weitergehende direkte Haftung für eigenständige Pflichtverletzungen des Dritten besteht nur im Rahmen der vertraglich und gesetzlich vorgesehenen Haftungsregelungen. Der Einsatz von Subdienstleistern und Partnern hat keinen Einfluss auf das Vertragsverhältnis zum Kunden. Die Vertragsbedingungen Dritter gelten gegenüber dem Kunden nur, wenn dieser mit dem Dritten ein gesondertes Vertragsverhältnis eingeht oder die Bedingungen in diesem Vertrag ausdrücklich und konkret einbezogen werden. Die Verantwortung des Anbieters gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt.

(5) Rechts- und Compliance-Prüfungen Rechts-, Wettbewerbs- oder Compliance-Prüfungen (z. B. Impressum, Datenschutz, Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrecht) sind nicht Vertragsgegenstand, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich beauftragt wurden. Der Anbieter übernimmt insbesondere keine rechtliche Prüfung oder Gewähr dafür, dass durch die vom Kunden bereitgestellten oder veröffentlichten Inhalte gesetzliche Anforderungen erfüllt werden. Der Kunde bleibt für die rechtliche Zulässigkeit der auf seiner Website eingebundenen Inhalte, Texte, Formulare und Erklärungen (einschließlich Impressum und Datenschutzerklärung) allein verantwortlich.

3. Vertragsschluss

(1) Zustandekommen des Angebots Die vom Anbieter veröffentlichten oder übermittelten Zahlungs- und Bestelllinks stellen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt zustande und beginnt, sofern nicht ausdrücklich ein späterer Vertragsbeginn vereinbart ist, sobald der Kunde dieses Angebot durch Abschluss des Bestell- oder Zahlungsvorgangs oder durch ausdrückliche Zustimmung in Textform annimmt. Der Leistungsbeginn der einzelnen gebuchten Leistungen erfolgt mit ihrer vertragsgemäßen Bereitstellung.

(2) Preis- und Eingabefehler Offensichtliche Preisirrtümer, Schreibfehler oder technische Übermittlungsfehler in Angeboten und Preisangaben begründen keinen Anspruch auf Vertragsschluss zu den fehlerhaft angegebenen Konditionen. Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag wegen eines solchen Irrtums anzufechten.

(3) Vertragsunterlagen und Bedingungen Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters sowie die jeweiligen Vertragsdokumente. Der Kunde bestätigt, vor Abschluss des Bestell- oder Zahlungsvorgangs auf deren Inhalt hingewiesen worden zu sein und diese zur Kenntnis genommen zu haben.

(4) Geschäftsbedingungen des Kunden Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Schweigen oder die vorbehaltlose Leistungserbringung begründen keine Zustimmung.

4. Laufzeit und Kündigung

(1) Vertragslaufzeit Sofern nichts anderes vereinbart, werden Verträge mit einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten geschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann von jeder Partei in Textform zum Ende der auf den Zugang der Kündigung folgenden Abrechnungsperiode gekündigt werden. Eine Kündigung, die während einer Abrechnungsperiode zugeht, beendet den Vertrag daher erst mit Ablauf der unmittelbar folgenden Abrechnungsperiode. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit können einzelne gebuchte Leistungen unter denselben Bedingungen gekündigt werden. Die Kündigung einer einzelnen Leistung berührt weder den Fortbestand des Vertrags noch die übrigen gebuchten Leistungen. Abweichende Regelungen für Zusatzleistungen nach § 6 bleiben unberührt.

(2) Abrechnungsmonat Bei monatlicher Vergütung beginnt die erste Abrechnungsperiode mit dem Datum des Vertragsschlusses. Ein Abrechnungsmonat umfasst den Zeitraum von diesem Datum bis zum Ablauf des Vortags desselben Kalendertages des Folgemonats. Fehlt der entsprechende Kalendertag im Folgemonat, endet die Abrechnungsperiode mit dessen letztem Kalendertag.

(3) Außerordentliche Kündigung Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Kunde mit Zahlungen länger als 30 Tage in Verzug ist,
  • der Kunde trotz Abmahnung gegen wesentliche Vertragspflichten, Mitwirkungspflichten oder Nutzungsrichtlinien verstößt,
  • der Kunde gegen datenschutzrechtliche Pflichten oder Sicherheitsvorgaben verstößt,
  • dem Anbieter die Leistungserbringung aufgrund gesetzlicher Änderungen, behördlicher Maßnahmen, Wegfalls wesentlicher technischer Vorleistungen oder unzumutbarer Sicherheitsrisiken dauerhaft rechtlich oder tatsächlich unmöglich wird und keine zumutbare Ersatzlösung verfügbar ist.

(4) Sonderkündigungsrecht bei Geschäftsaufgabe Stellt der Anbieter seinen Geschäftsbetrieb dauerhaft ein, kann er den Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats kündigen.

(5) Folgen der Beendigung Mit Vertragsende endet die Leistungserbringung und sämtliche Nutzungsrechte des Kunden an bereitgestellten Systemen und Inhalten, soweit nicht vertraglich eine Ablöseregelung vereinbart wurde.

(6) Herausgabe der bereitgestellten Inhalte Der Kunde kann bis zum Vertragsende in Textform die Herausgabe der von ihm bereitgestellten Inhalte und der im Rahmen der vertraglichen Nutzung gespeicherten Kundendaten verlangen. Die Herausgabe erfolgt bis zum Vertragsende in einem gängigen, maschinenlesbaren Format, soweit dies technisch möglich und mit vertretbarem Aufwand umsetzbar ist. Nicht umfasst sind Quellcode, Templates, Standardbausteine, Skripte, Frameworks, interne Dokumentationen, Konfigurationen, Designsysteme, Tools, Systeme oder sonstige Bestandteile der technischen oder organisatorischen Infrastruktur des Anbieters, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Pflicht des Anbieters zur Migration in fremde Systeme, zur Anpassung an Zielsysteme Dritter oder zur Herstellung vollständiger Kompatibilität mit einer Anschlusslösung besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde. Nach Vertragsende besteht kein Anspruch auf Herausgabe oder Wiederherstellung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorgaben entgegenstehen.

(7) Löschung Nach Vertragsende werden die durch den Anbieter gespeicherten Kundendaten und Inhalte gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder eine Ablöseregelung vereinbart wurde. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, richtet sich die Rückgabe oder Löschung ergänzend nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Vergütung Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot festgelegten Preis. Preisangaben in der auf der Website veröffentlichten Preisliste dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und stellen kein Angebot zum Vertragsschluss dar. Maßgeblich ist ausschließlich das dem Kunden im Einzelfall unterbreitete Angebot.

(2) Preise Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Fälligkeit Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, binnen 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei vereinbarter automatischer Zahlungsabwicklung wird die fällige Vergütung mit Rechnungsstellung über die hinterlegte Zahlungsmethode eingezogen. Bei wiederkehrenden Leistungen ist die Vergütung jeweils im Voraus für die Abrechnungsperiode fällig. Wird eine gebuchte Leistung erst während einer laufenden Abrechnungsperiode vertragsgemäß bereitgestellt, ist ihre Nutzung bis zum Beginn der folgenden Abrechnungsperiode unentgeltlich. Die Vergütung für diese Leistung wird erstmals für die folgende vollständige Abrechnungsperiode fällig. Einmalzahlungen sind nach Abnahme des jeweiligen Leistungsteils fällig.

(4) Zahlungsverzug Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugriff auf bereitgestellte Leistungen nach Ankündigung zu sperren, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Die Verpflichtung zur Zahlung bleibt hiervon unberührt.

(5) Preisänderungen bei laufenden Leistungen Der Anbieter ist berechtigt, die laufende Vergütung mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, soweit sich für die vertragsgegenständliche Leistung maßgebliche Kostenfaktoren nach Vertragsschluss verändern, insbesondere Lizenz-, Hosting-, Personal-, Energie-, Sicherheits- oder Infrastrukturkosten. Eine Erhöhung darf nur in dem Umfang erfolgen, in dem sich die Nettokostensteigerung auf die Gesamtleistung auswirkt. Kostensenkungen berücksichtigt der Anbieter nach denselben Maßstäben bei einer künftigen Anpassung der laufenden Vergütung.

(6) Mitteilung über Preisänderung Preisänderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem vorgesehenen Wirksamwerden unter Angabe von Grund und Umfang in Textform mitgeteilt. Die Preisänderung wird zum mitgeteilten Zeitpunkt ohne gesonderte Zustimmung des Kunden wirksam.

(7) Rechtevorbehalt Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller hierfür geschuldeten Vergütungen über.

6. Zusatzleistungen

(1) Angebot und Vertragsschluss Der Anbieter kann dem Kunden jederzeit Zusatzleistungen als Erweiterungen des bestehenden Vertrages unterbreiten. Diese Angebote können mit Abschluss des Bestell- oder Zahlungsvorgangs oder durch ausdrückliche Zustimmung in Textform angenommen werden. Der Vertrag über die Zusatzleistung kommt mit der Annahme zustande, sofern nicht ausdrücklich ein späterer Vertragsbeginn vereinbart ist. Der Leistungsbeginn der Zusatzleistung erfolgt mit ihrer vertragsgemäßen Bereitstellung.

(2) Laufzeit und Abrechnung Zusatzleistungen werden Bestandteil des bestehenden Vertragsverhältnisses und unterliegen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, denselben Abrechnungsbedingungen wie dem zugrunde liegenden Vertrag über die gebuchten Leistungen. Wird eine Zusatzleistung während einer laufenden Abrechnungsperiode vertragsgemäß bereitgestellt, gilt für ihre erste Vergütung § 5 Abs. 3 Sätze 3 bis 5. Ab Beginn der folgenden Abrechnungsperiode erfolgt die Abrechnung gemeinsam mit den übrigen Leistungen. Abweichend von § 4 Abs. 1 beträgt die Mindestlaufzeit einer Zusatzleistung eine vollständige Abrechnungsperiode. Sie beginnt mit der Abrechnungsperiode, für die erstmals eine Vergütung für die Zusatzleistung fällig wird. Eine Kündigung kann vor oder während dieser Mindestlaufzeit erklärt werden und wird, sofern sie vor deren Ablauf zugeht, mit deren Ablauf wirksam. Für später zugehende Kündigungen gilt § 4 Abs. 1.

(3) Mindestmaß an Zusatzleistungen Der Anbieter kann zur Wahrung betrieblicher Effizienz eine Mindestanzahl, ein Mindestentgelt oder eine Mindestdauer für Zusatzleistungen festlegen, soweit dies dem Kunden zuvor in Textform mitgeteilt wurde.

(4) Kündigung des Vertrages Wird der zugrunde liegende Vertrag gekündigt oder endet dieser aus sonstigem Grund, enden automatisch auch alle dazugehörigen Zusatzleistungen. Endet der Vertrag zum Ende einer bereits vergüteten Abrechnungsperiode, erfolgt keine anteilige Erstattung. Gleiches gilt, wenn die Beendigung vom Kunden veranlasst wurde oder der Kunde die Zusatzleistung trotz vertragsgemäßer Bereitstellung nicht nutzt. Einmalige Einrichtungs- und Projektvergütungen werden nach ihrer Leistungserbringung nicht erstattet. Endet der Vertrag aus einem vom Anbieter zu vertretenden Grund innerhalb einer bereits vergüteten Abrechnungsperiode, erstattet der Anbieter die vorausgezahlte wiederkehrende Vergütung für den noch nicht erbrachten Zeitraum anteilig.

(5) Preisänderungen bei Zusatzleistungen Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung für Zusatzleistungen nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 5 Abs. 5 und 6 dieser AGB anzupassen.

7. Pflichten des Anbieters

(1) Geschuldete Leistung Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem zugrunde liegenden Vertrag über die gebuchten Leistungen, dem Angebot und/oder der Leistungsbeschreibung. Der Anbieter schuldet keine über die vereinbarte Leistung hinausgehenden Ergebnisse oder Funktionen.

(2) Fachgerechte Leistungserbringung Der Anbieter erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen fachgerecht nach dem Stand der Technik und unter Beachtung anerkannter Branchenstandards.

(3) Verfügbarkeit und Wartung Konkrete Regelungen zu Verfügbarkeiten, Support-, Reaktions- und Behebungszeiten sowie Wartungsfenstern ergeben sich ausschließlich aus dem Service Level Agreement.

(4) Abnahme bei Werkleistungen Nach Fertigstellung fordert der Anbieter den Kunden in Textform zur Abnahme auf und setzt hierfür eine Frist von zehn Kalendertagen. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Benennung mindestens eines wesentlichen Mangels verweigert. Der Anbieter weist den Kunden in der Abnahmeaufforderung auf diese Folge hin. Unerhebliche Mängel hindern die Abnahme nicht.

8. Pflichten des Kunden

(1) Mitwirkung Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Freigaben und Entscheidungen rechtzeitig bereit, erfüllt die für die vereinbarte Zahlungsabwicklung erforderlichen Mitwirkungshandlungen und benennt einen oder mehrere Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.

(2) Rechte an Inhalten/Materialien Der Kunde sichert zu, über alle erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Inhalten, Marken, Logos, Bildern, Texten und Daten zu verfügen. Für Ansprüche Dritter aus der vertragsgemäßen Nutzung dieser Materialien gilt die Freistellungsregelung in Ziffer 10 Abs. 5.

(3) Verzögerung durch den Kunden Verzögert sich die Leistungserbringung infolge fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Entstehende Mehraufwände oder Zusatzkosten trägt der Kunde.

9. Eigentum und Nutzungsrechte

(1) Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen Soweit im Angebot nicht anders geregelt, erhält der Kunde nach vollständiger Vergütung für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den vereinbarten Arbeitsergebnissen, zweckgebunden an den im Vertrag vorgesehenen Einsatz. Quellcode, Standardbausteine, Tools, Frameworks, Templates, Skripte und sonstige Leistungen und Inhalte des Anbieters verbleiben in dessen geistigem Eigentum und dürfen vom Anbieter weiterverwendet werden.

(2) Kundenmaterialien Der Kunde räumt dem Anbieter die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungs-, Bearbeitungs- und Vervielfältigungsrechte an den vom Kunden bereitgestellten Materialien ein.

(3) Schutzrechtsverletzungen Bei behaupteten Schutzrechtsverletzungen kann der Anbieter nach eigener Wahl und auf eigene Kosten:

a) eine Nutzungsberechtigung verschaffen, b) die Leistung so ändern, dass keine Rechte mehr verletzt werden, c) die betroffene Leistung gegen Erstattung einer angemessenen anteiligen Vergütung einstellen, sofern dem Kunden dies zumutbar ist.

10. Haftung und Gewährleistung

(1a) Gewährleistung für Werkleistungen Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit der Maßgabe, dass die Verjährung für Mängelansprüche auf zwölf Monate ab Abnahme verkürzt ist; ausgenommen sind Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist sowie wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(1b) Gewährleistung für Dienstleistungen Dienstleistungen schulden keinen bestimmten Erfolg. Geschuldet ist die fachgerechte Erbringung.

(1c) Gewährleistung für mietähnliche Dauerschuldverhältnisse Bei mietähnlichen Dauerschuldverhältnissen bestimmen sich Mängelrechte nach einem vereinbarten Service Level Agreement.

(1d) Verjährungsfrist Ansprüche wegen Mängeln laufender Dienstleistungen und mietähnlicher Dauerschuldverhältnisse verjähren in sechs Monaten nach Vertragsende. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, Arglist sowie wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Haftung Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Personenschäden, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen und unmittelbaren Schaden. Die Haftung des Anbieters ist, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Übernahme einer Garantie, je Schadensfall der Höhe nach auf die Nettovergütung begrenzt, die der Kunde für die konkret betroffene Leistung in den zwölf Monaten vor Eintritt des Schadensereignisses gezahlt hat oder schuldet. Besteht das Vertragsverhältnis für die betroffene Leistung zu diesem Zeitpunkt weniger als zwölf Monate, ist die bis dahin geschuldete Nettovergütung maßgeblich. Die Haftung für mehrere Schadensfälle innerhalb eines Vertragsjahres ist insgesamt auf diesen Betrag begrenzt. Die Gesamtvergütung aus nicht betroffenen Leistungsbestandteilen bleibt außer Betracht. Eine höhere Haftungsgrenze kann gegen zusätzliche Vergütung ausdrücklich individuell vereinbart werden.

(3) Datenverlust Bei Datenverlust haftet der Anbieter nur nach Maßgabe von Absatz 2 und höchstens für den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei einer ordnungsgemäßen, vom Kunden durchzuführenden Datensicherung entstanden wäre. Eine Pflicht des Anbieters zur Durchführung eigener Sicherungskopien besteht nicht.

(4) Höhere Gewalt Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einfluss- und Risikobereiches des Anbieters (z. B. Ausfälle öffentlicher Netze, Störungen bei Rechenzentrums-/Cloud-Providern, Energieausfälle, Cyberangriffe, Streik, behördliche Anordnungen, Naturereignisse) entbinden den Anbieter für die Dauer der Beeinträchtigung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Leistungspflicht.

(5) Freistellung Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der vertragsgemäßen Nutzung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte, Marken, Logos, Bilder, Texte, Daten oder sonstigen Materialien beruhen, soweit der Kunde die Ursache des Anspruchs zu vertreten hat. Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche informieren, ohne Zustimmung des Kunden keine Anerkenntnisse oder Vergleiche abschließen und dem Kunden im zumutbaren Umfang Gelegenheit zur Abwehr geben. Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung.

11. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich. Offenlegung ist nur zulässig gegenüber Personen/Unterauftragnehmern, die ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, oder wenn eine gesetzliche/behördliche/gerichtliche Pflicht hierzu besteht.

12. Datenschutz

(1) Auftragsverarbeitungsvertrag Sofern der Anbieter im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, gilt ergänzend der bei Vertragsschluss vereinbarte Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO einschließlich seiner nach dessen Regelungen zulässig geänderten Anlagen.

(2) Technische und organisatorische Maßnahmen Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach den geltenden Datenschutzgesetzen sowie den beim Anbieter veröffentlichten technischen und organisatorischen Maßnahmen.

(3) Eigene Verantwortlichkeit des Anbieters Soweit der Anbieter personenbezogene Daten des Kunden, seiner Ansprechpartner oder Beschäftigten zur Anbahnung, Durchführung und Abrechnung des Vertragsverhältnisses, zur Zahlungsabwicklung, zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Nachweispflichten oder zur Rechtsdurchsetzung verarbeitet, erfolgt diese Verarbeitung in eigener Verantwortlichkeit des Anbieters. Diese Verarbeitungen sind nicht Gegenstand des Auftragsverarbeitungsvertrags.

13. Verfügbarkeit und Servicequalität

(1) Service Level Agreement Die Verfügbarkeit, Reaktionszeiten und der Service-Level ergeben sich aus dem bei Vertragsschluss vereinbarten Service Level Agreement einschließlich seiner nach Ziffer 15 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam geänderten Fassung.

(2) Leistungsstörung Im Falle von Leistungsstörungen gelten die im Service Level Agreement definierten Verfahren und Zielzeiten.

14. Referenznennung

(1) Referenz Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden als Referenz mit Namen, Logo und einer Beschreibung der umgesetzten Leistungen auf Website, in Präsentationen, Social-Media-Kanälen und Pitch-Unterlagen angemessen zu nennen. Der Kunde räumt dem Anbieter ein einfaches, widerrufliches, unentgeltliches Recht ein, Name, Unternehmenskennzeichen und Logo des Kunden sowie eine sachliche Beschreibung der für den Kunden erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken zu nutzen. Vertrauliche Inhalte sind hiervon ausgenommen.

(2) Untersagen der Referenznennung Der Kunde kann der künftigen Referenznutzung jederzeit in Textform widersprechen. Bereits veröffentlichte digitale Referenzen entfernt der Anbieter innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang des Widerspruchs. Bereits produzierte Printmaterialien sowie vor Zugang des Widerspruchs verbindlich geplante Kampagnen dürfen noch bis zu zwölf Monate weiterverwendet werden. Eine Pflicht zum Rückruf oder zur Vernichtung bereits verteilter Unterlagen besteht nicht.

15. Änderungen

(1) Änderung der Vertragsgrundlage Die bei Vertragsschluss gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Leistungsbeschreibung, das Service Level Agreement und die Nutzungsrichtlinien gelten für die Vertragslaufzeit fort. Der Anbieter kann diese Dokumente bei laufenden Dauerschuldverhältnissen mit Wirkung für die Zukunft ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden ändern, soweit dies aufgrund einer Änderung der Rechtslage, einer behördlichen oder gerichtlichen Vorgabe, zwingender Sicherheits- oder Datenschutzanforderungen, zur Berichtigung rein redaktioneller Unrichtigkeiten oder zur technischen, funktionalen oder organisatorischen Weiterentwicklung, Ergänzung oder Verbesserung der Leistungen erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass dadurch keine wesentliche Leistungsverschlechterung, keine zusätzliche Vergütungspflicht und keine zusätzlichen wesentlichen Pflichten des Kunden entstehen. Preisänderungen nach Ziffer 5 Abs. 5 und 6 bleiben hiervon unberührt. Änderungen des Leistungsumfangs, der Vergütung oder sonstiger wesentlicher Vertragsbedingungen außerhalb dieses Rahmens bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Änderungen des Auftragsverarbeitungsvertrags, seiner technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie der Subprozessorliste richten sich ausschließlich nach den dort jeweils vorgesehenen Regelungen.

(2) Mitteilung und Zustimmung Zulässige Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt und zum mitgeteilten Zeitpunkt ohne gesonderte Zustimmung des Kunden wirksam. Soweit eine Änderung eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden erfordert, gilt sie nur bei ausdrücklicher Zustimmung in Textform.

16. Änderungen des Vertrages

Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien bleiben unberührt.

17. Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Rechtswahl Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Verbraucherschutzvorschriften anderer Staaten finden keine Anwendung, da der Vertrag ausschließlich mit Unternehmern geschlossen wird.

(2) Gerichtsstand Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand Beckum. Im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

(3) Erfüllungsort Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz des Anbieters.

18. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich für diesen Fall, die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine andere, im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichwertige Bestimmung zu ersetzen.

Auf dieser Seite

  1. 1. Geltungsbereich
  2. 2. Vertragsgegenstand
  3. 3. Vertragsschluss
  4. 4. Laufzeit und Kündigung
  5. 5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
  6. 6. Zusatzleistungen
  7. 7. Pflichten des Anbieters
  8. 8. Pflichten des Kunden
  9. 9. Eigentum und Nutzungsrechte
  10. 10. Haftung und Gewährleistung
  11. 11. Vertraulichkeit
  12. 12. Datenschutz
  13. 13. Verfügbarkeit und Servicequalität
  14. 14. Referenznennung
  15. 15. Änderungen
  16. 16. Änderungen des Vertrages
  17. 17. Rechtswahl und Gerichtsstand
  18. 18. Schlussbestimmungen
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