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Patienten wählen ihre Praxis heute genauso wie jedes andere Geschäft: sie googeln, vergleichen und entscheiden sich für den Eindruck, der am meisten Vertrauen schafft, oft schon bevor sie überhaupt anrufen.

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Die Situation in Praxen

Buchung entscheidet, nicht Behandlungsqualität

75–89% der Patienten würden online buchen, aber nur jede zehnte Praxis bietet das überhaupt an. (Quelle: jameda-Studien, 2016–2019)

Bewertungen entscheiden mit

Mehr als die Hälfte der Patienten (55%) liest Bewertungen, bevor sie eine medizinische Einrichtung wählen, unabhängig von der tatsächlichen Behandlungsqualität. (Quelle: Bitkom, 2023)

Heilmittelwerbegesetz greift scharf

Nur sachliche Werbung ist erlaubt, Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000€ geahndet werden. (§ 15 HWG)

ZFA-Stellen bleiben unbesetzt

Rund 37.000 offene Stellen bei ZFA und MFA bremsen das Wachstum vieler Praxen. (Quelle: KBV/zm-online, 2024)

Konkrete Pain Points, konkret gelöst

Fünf typische Probleme, jedes mit einer konkreten Antwort.

Thema
Herausforderung

Begrenzte telefonische Erreichbarkeit.

Patienten wollen außerhalb der Sprechzeiten buchen können, nicht nur anrufen dürfen. 75–89% würden gern online buchen, aber nur jede zehnte Praxis bietet das überhaupt an (Quelle: jameda-Studien, 2016–2019).

Unsere Lösung

Termin-Turbo für Online-Terminbuchung,

kompatibel mit Doctolib, Jameda, Calendly und Cal, direkt auf der eigenen Website statt nur im Portal, wo die Konkurrenz um dieselbe Aufmerksamkeit mitbietet.

Heilmittelwerbegesetz: Was auf einer Praxis-Website erlaubt ist

Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) erlaubt nur sachliche Werbung. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000€ geahndet werden. Selbstzahlerleistungen (IGeL) gehören sachlich auf die Website — die verbindliche Kostenaufklärung gehört dagegen ins persönliche Gespräch in der Praxis.

Verboten oder zumindest riskant

Heilungsversprechen wie "Wir heilen deine Migräne", Erfolgsgarantien wie "100% Erfolgsquote", Superlative wie "die beste Zahnarztpraxis der Stadt" und Vorher-Nachher-Bilder bei rein ästhetischen Eingriffen ohne medizinische Notwendigkeit, etwa Hyaluron-Unterspritzungen oder Botox.

Erlaubt und Pflicht zugleich

Sachliche Leistungsbeschreibungen, Vorher-Nachher-Bilder bei medizinisch notwendigen Eingriffen wie Zahnimplantaten oder Kieferorthopädie, wenn der Behandlungsgrund für Laien erkennbar ist, sowie echte Patientenstimmen über Service, Wartezeiten oder Erreichbarkeit.

Was bei einem Verstoß droht

Bußgelder nach dem Heilmittelwerbegesetz bis zu 50.000€, und praktisch fast immer ein Vertrauensverlust, der schwerer wiegt als jede Geldstrafe.

Wie eine Website das löst

Sachliche IGeL-Beschreibungen statt Werbeversprechen, Vorher-Nachher-Bilder und Patientenstimmen, die wir vor Veröffentlichung auf HWG-Konformität mitprüfen.

Häufig gefragt

Bereit für mehr Terminbuchungen und weniger Telefonzeit?

Zwei Wege, loszulegen — unverbindlich und ohne Umwege.

Sprich mit uns über deine Praxis

Unverbindlich und direkt, mit einer Antwort innerhalb eines Werktags. Kein Verkaufsgespräch, ein konkreter Vorschlag.

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Der Knaller ab 129€/Monat, transparent aufgelistet, keine versteckten Positionen.

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