Leistungsbeschreibung
knallmacher
Stand: 01.06.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Leistungsbeschreibung konkretisiert die Erbringung von Leistungen durch den Anbieter für den Kunden.
(2) Die verfügbaren Produktmodule konkretisieren die in dieser Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistungen und werden auf der Website des Anbieters beschrieben.
(3) Die konkrete Ausgestaltung der Leistungen ergibt sich aus dieser Leistungsbeschreibung, dem jeweiligen Produktmodul sowie den ergänzenden Vertragsdokumenten.
§ 2 Unentgeltlicher Erstentwurf
(1) Vor Auftragserteilung kann der Anbieter einen unentgeltlichen Erstentwurf der Website erstellen. Der Erstentwurf dient der Veranschaulichung des Angebots und ist unverbindlich.
(2) Aus dem Erstentwurf entstehen dem Kunden keine Kosten und keine Abnahme- oder Vergütungspflichten. Ein Anspruch auf Erstellung eines Erstentwurfs besteht nicht.
§ 3 Leistungsstruktur
(1) Die Leistungen des Anbieters gliedern sich in folgende Hauptbereiche:
| Leistungsbereich | Beschreibung |
|---|---|
| Website-Erstellung & Bereitstellung | Konzeption, Design, Entwicklung und Veröffentlichung von Websites |
| Domainverwaltung | Registrierung, Administration und Verwaltung von Domains |
| Hosting | Betrieb und Wartung der Infrastruktur zur Bereitstellung von Diensten |
| E-Mail-Dienste | Einrichtung, Betrieb und Verwaltung von geschäftlichen E-Mail-Postfächern |
| Pflege & Änderungen | Laufende Anpassungen, Aktualisierungen und Fehlerbehebungen |
(2) Der Anbieter bietet ergänzende Produktmodule an, die auf den in Absatz 1 genannten Leistungsbereichen aufbauen. Art, Umfang und konkrete Ausgestaltung ergeben sich ausschließlich aus dem jeweils gebuchten Produktmodul.
(3) Die einzelnen Leistungsbereiche können rechtlich unterschiedliche Leistungsarten darstellen. Soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten folgende Einordnungen:
a) Website-Erstellung und Relaunch: Die erstmalige Erstellung einer Website oder ein grundlegender Relaunch stellt in der Regel eine Werkleistung dar. In diesen Fällen schuldet der Anbieter die Erstellung eines funktionierenden Arbeitsergebnisses gemäß den vereinbarten Anforderungen. b) Pflege, Support und kleinere Änderungen: Laufende Pflege-, Wartungs- und Änderungsleistungen stellen in der Regel Dienstleistungen dar. Der Anbieter schuldet hierbei eine fachgerechte Tätigkeit nach dem Stand der Technik, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder funktionalen Erfolg. c) Hosting, Domainverwaltung und technische Bereitstellung: Der Betrieb von Hosting-Infrastruktur, Domainverwaltung, E-Mail-Diensten sowie die laufende technische Bereitstellung der Website erfolgen im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses mit dienst- bzw. mietvertragsähnlichem Charakter.
Die konkrete rechtliche Einordnung einer Leistung richtet sich im Zweifel nach der Art der vereinbarten Leistung sowie den ergänzenden Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Service Level Agreements und der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
§ 4 Website-Erstellung und Bereitstellung
(1) Der Anbieter erstellt Websites nach den Vorgaben des Kunden auf Basis üblicher technischer Webtechnologien. Die Leistungen umfassen Konzeption, Gestaltung, technische Umsetzung und Bereitstellung über die Systeme des Anbieters oder seiner Subdienstleister und Partner.
(2) Die Website wird für Mobilgeräte und gängige Browser in ihrer zum Zeitpunkt der Erstellung aktuellen Fassung optimiert und entspricht dem zu diesem Zeitpunkt üblichen technischen Standard. Sicherheits-, Performance- und SEO-Maßnahmen werden, soweit vereinbart, als fachgerechte technische Maßnahmen erbracht. Der Anbieter schuldet keine bestimmten Rankings, Sichtbarkeit, Reichweite, Conversion, Ladezeiten oder eine dauerhafte Kompatibilität mit allen Endgeräten, Browsern oder Drittanwendungen. Barrierefreiheit sowie Rechts- und Compliance-Prüfungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
§ 5 Domainverwaltung
(1) Domains können beim bisherigen Registrar des Kunden verbleiben oder durch den Anbieter auf ausdrückliche Vereinbarung im Namen des Kunden registriert und verwaltet werden.
(2) Rechtlicher Domaininhaber bleibt stets der Kunde.
(3) Für die technische Bereitstellung der Dienste stellt der Kunde dem Anbieter die erforderlichen Zugänge zur DNS-Verwaltung bereit oder nimmt die vom Anbieter erforderliche DNS- oder Nameserver-Konfiguration vor.
(4) Verwaltet der Anbieter eine Domain, kann der Kunde bei Kündigung des Vertrages deren Transfer zu einem von ihm benannten Ziel-Registrar verlangen. Der Kunde teilt den Transferwunsch und den Ziel-Registrar innerhalb der Kündigungsfrist in Textform mit. Der Anbieter bereitet den Transfer während der Kündigungsfrist vor und führt ihn nach Vertragsende innerhalb von 14 Kalendertagen durch, soweit der Kunde die erforderlichen Mitwirkungen erbracht hat. Erfolgt keine rechtzeitige Transferweisung und wird keine Fortsetzung der Domainverwaltung vereinbart, verlängert der Anbieter die Domain nicht weiter und informiert den Kunden rechtzeitig in Textform über das bevorstehende Auslaufen.
§ 6 Hosting
(1) Das Hosting für Dienste erfolgt auf Servern des Anbieters oder von Subdienstleistern und Partnern. Der Anbieter ist berechtigt, geeignete Subdienstleister und Partner zur Bereitstellung der Infrastruktur einzusetzen.
(2) Während der Vertragslaufzeit ist ein Hosting-Transfer zu Dritten ausgeschlossen.
(3) Der Kunde ist für die Sicherung und Übertragung seiner Daten und Inhalte verantwortlich.
§ 7 E-Mail-Dienste
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden geschäftliche E-Mail-Postfächer unter dessen Domain bereit.
(2) Der Anbieter stellt Spam- und Sicherheitsfilter nach aktuellem Stand der Technik bereit, übernimmt jedoch keine Garantie für deren Wirksamkeit oder Zustellbarkeit einzelner E-Mails.
(3) Der Kunde ist für den Inhalt und die rechtmäßige Nutzung seiner E-Mail-Konten verantwortlich. Eine revisionssichere Archivierung wird nicht geschuldet.
§ 8 Pflege & Änderungen
(1) Der Anbieter führt im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen fachgerechte Wartungs- und Änderungsarbeiten durch, die der Erhaltung oder Verbesserung von Stabilität, Sicherheit, Aktualität und Funktionalität der angebotenen Dienste dienen.
(2) Änderungen im Sinne dieser Leistungsbeschreibung sind geringfügige Anpassungen an bestehenden Inhalten, Layouts oder Funktionen, die keinen wesentlichen technischen oder strukturellen Eingriff erfordern.
(3) Änderungen sind nur dann Bestandteil des Leistungsumfangs, wenn sie im jeweiligen Produktmodul oder in dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag über die gebuchten Leistungen ausdrücklich als enthalten beschrieben sind. Für Art, Umfang, Reaktionszeiten und Abgrenzungen gilt ausschließlich das bei Vertragsschluss vereinbarte Service Level Agreement einschließlich seiner nach Ziffer 15 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam geänderten Fassung.
(4) Der Anbieter behält sich vor, die betriebenen Systeme technisch weiterzuentwickeln, sofern dies der Sicherheit, Stabilität oder Leistungsverbesserung dient. Diese Maßnahmen erfolgen regelmäßig im Rahmen der Wartungszyklen des Service Level Agreements.
(5) Erweiterungen und Redesigns, die über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, sind eigenständige Leistungen und vergütungspflichtig. Die jeweils aktuelle Preisliste dient als Grundlage für ein Angebot des Anbieters. Verbindlich werden Leistungsumfang und Vergütung erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden in Textform oder durch Beauftragung über den Bestell- oder Zahlungsvorgang. Der Anbieter kann die Preisliste für künftig beauftragte Leistungen jederzeit anpassen.
§ 9 Eigentum und Nutzungsrechte
(1) Soweit dem Anbieter Rechte zustehen, verbleiben sämtliche Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte an von ihm erstelltem Quellcode, Standardbausteinen, Tools, Frameworks, Templates, Skripten und sonstigen Leistungen und Inhalten beim Anbieter. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung.
(2) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Nutzung der bereitgestellten Leistungen.
(3) An vom Kunden bereitgestellten Inhalten verbleiben die dem Kunden zustehenden Rechte. Der Kunde räumt dem Anbieter die zur Vertragsdurchführung und Bereitstellung der Website erforderlichen einfachen Nutzungsrechte für die Vertragsdauer ein.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, eigene Komponenten, Templates, Systeme und technische Lösungen auch für andere Kunden weiterzuverwenden.
§ 10 Kündigung und Vertragsende
(1) Mit Wirksamwerden der Kündigung oder Ablauf der Vertragslaufzeit enden sämtliche durch den Anbieter bereitgestellten Leistungen. Der Anbieter ist berechtigt, die Bereitstellung von Diensten, Zugängen und Systemen zu deaktivieren. Die Herausgabe und Löschung von Kundendaten richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und, soweit anwendbar, nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
(2) Mit Vertragsende erlöschen sämtliche dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte an den vom Anbieter bereitgestellten Systemen, Inhalten und Leistungen, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Eigentums- oder Nutzungsübertragungen erfolgen nur auf ausdrückliche schriftliche Vereinbarung.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Übertragung technischer Zugänge bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Vergütungen zurückzuhalten. Die Regelungen zur Herausgabe von Kundendaten und zum Domaintransfer bleiben unberührt.
(4) Die Unterstützung bei der Übertragung der technischen Bereitstellung nach Vertragsende erfolgt gegen angemessene Vergütung nach Aufwand oder gemäß einer vereinbarten Ablösepauschale. Der Domaintransfer richtet sich ausschließlich nach § 4 Abs. 4.
(5) Sofern keine anderslautende Vereinbarung besteht, werden vom Anbieter gespeicherte Kundendaten und Inhalte nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und, soweit anwendbar, des Auftragsverarbeitungsvertrags gelöscht. Eine Wiederherstellung nach Löschung ist ausgeschlossen.
§ 11 Produktmodule
(1) Der Anbieter bietet seine Leistungen in Form einzelner Produktmodule an. Die jeweils aktuellen Beschreibungen dieser Module sind auf der Website des Anbieters unter
knallmacher.de
abrufbar.
(2) Produktmodule konkretisieren die in dieser Leistungsbeschreibung geregelten Dienste und werden Bestandteil des Vertrages, soweit sie vom Kunden gebucht wurden.
(3) Änderungen oder Ergänzungen der auf der Website beschriebenen Module sind zulässig, sofern dadurch keine Einschränkung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt.
(4) Maßgeblich für Art und Umfang eines Produktmoduls ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Beschreibung auf der Website des Anbieters.
§ 12 Haftung
Es gelten die Haftungsregelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.
§ 13 Änderungen der Leistungsbeschreibung
Änderungen dieser Leistungsbeschreibung richten sich ausschließlich nach Ziffer 15 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.