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Teilnahmebedingungen Empfehlungsprogramm

zwischen

knallmacher - Forster & Haak GbR Mohnweg 1 59269 Beckum

nachfolgend „Anbieter“ genannt,

und

dem Teilnehmer des Empfehlungsprogramms

nachfolgend „Teilnehmer“ genannt.

Stand: 11.10.2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Empfehlungsprogramm des Anbieters als eigenständige Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Teilnehmer.

(2) Der zwischen dem Anbieter und dem geworbenen Kunden geschlossene Vertrag über die Leistungen des Anbieters (nachfolgend „Kundenvertrag“ genannt) bleibt von diesen Teilnahmebedingungen unberührt. Für den Kundenvertrag gelten die hierfür vereinbarten Bedingungen, insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.

(3) Die Teilnahme am Empfehlungsprogramm ist freiwillig. Der Teilnehmer ist nicht verpflichtet, Empfehlungen abzugeben. Seine Tätigkeit im Rahmen dieses Programms beschränkt sich auf die Benennung potenzieller Interessenten; eine fortlaufende Vermittlungstätigkeit oder Kundenbetreuung wird nicht vereinbart. Der Teilnehmer ist nicht befugt, im Namen des Anbieters Verträge abzuschließen oder verbindliche Zusagen zu Leistungen oder Konditionen zu machen.

§ 2 Teilnahme und Zuordnung

(1) Teilnahmeberechtigt sind volljährige, voll geschäftsfähige natürliche Personen sowie juristische Personen, die dem Anbieter einen neuen Kunden (nachfolgend „geworbener Kunde“ genannt) empfehlen. Neuer Kunde ist, wer nicht bereits Kunde des Anbieters ist, in den letzten zwölf Monaten nicht Kunde war und dem Anbieter nicht bereits als konkreter Interessent bekannt ist. Als bereits bekannter konkreter Interessent gilt, wer innerhalb der drei Monate vor Zugang der Empfehlung nachweisbar eine konkrete Anfrage zur Website gestellt, ein individuelles Angebot hierzu erhalten oder hierüber Vertragsverhandlungen mit dem Anbieter geführt hat. Bloße Bekanntheit, Websitebesuche oder allgemeine Werbekontakte genügen nicht.

(2) Nicht teilnahmeberechtigt sind Empfehlungen, bei denen der Empfehlende selbst der geworbene Kunde ist. Eigenwerbung liegt auch vor, wenn die Empfehlung einem Unternehmen zugutekommt, an dem der Empfehlende oder eine ihm nahestehende Person mit mindestens 25% beteiligt ist oder dessen Organ der Empfehlende oder eine ihm nahestehende Person ist. Nahestehende Personen sind insbesondere Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie sowie Geschwister.

(3) Die Anmeldung erfolgt durch die Anzeige einer Empfehlung nach Absatz 4. Mit deren Zugang beim Anbieter kommt die Teilnahmevereinbarung zustande, sofern dem Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen zuvor zugänglich gemacht wurden. Eine gesonderte Registrierung oder Annahmebestätigung ist nicht erforderlich.

(4) Die Empfehlung ist dem Anbieter vor Vertragsschluss mit dem Geworbenen in Textform unter Nennung von Namen und Firma des Interessenten anzuzeigen. Bei mehreren Anzeigen desselben Interessenten zählt die zuerst eingegangene.

§ 3 Empfehlungsprämie

(1) Für jede erfolgreiche Empfehlung erhält der Teilnehmer eine einmalige Prämie von 250€.

(2) Eine Empfehlung ist erfolgreich, wenn der geworbene Kunde mit dem Anbieter einen Kundenvertrag über die Website zum regulären Preis schließt und dieser Kundenvertrag wirksam wird. Die Prämie entsteht ausschließlich für einen solchen Kundenvertrag. Für alle übrigen Kundenverträge, insbesondere zu Sonderkonditionen, im Rahmen eines Partnerprogramms oder über einzelne Add-ons ohne Website, entsteht keine Prämie.

§ 4 Auszahlung

(1) Die Prämie wird innerhalb von 14 Werktagen nach wirksamem Abschluss des Kundenvertrags per Überweisung ausgezahlt.

(2) Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit seiner Zahlungs- und Abrechnungsangaben verantwortlich. Die Auszahlungsfrist beginnt frühestens, wenn die für die Auszahlung erforderlichen Angaben nach § 6 Abs. 3 vollständig vorliegen. Der Anbieter weist den Teilnehmer unverzüglich auf fehlende erforderliche Angaben hin. Die Erstellung der Abrechnung durch den Anbieter verlängert die Auszahlungsfrist nicht.

§ 5 Anzahl der Empfehlungen

Die Anzahl der Empfehlungen, für die die Prämie geltend gemacht werden kann, ist nicht begrenzt.

§ 6 Steuern und Abrechnung

(1) Die Prämie kann steuerpflichtig sein. Der Teilnehmer ist für die Erfüllung seiner eigenen steuerlichen Pflichten verantwortlich. Die Prämie nach § 3 versteht sich zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer, soweit diese vom Teilnehmer zu berechnen ist. Bei Privatpersonen ohne unternehmerische Empfehlungsleistung und bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung wird keine Umsatzsteuer hinzugerechnet. Eigene gesetzliche Steuerpflichten des Anbieters bleiben unberührt.

(2) Der Anbieter erstellt für die Prämie eine Abrechnung und übermittelt sie dem Teilnehmer. Für unternehmerische Empfehlungsleistungen vereinbaren die Parteien die Abrechnung durch den Anbieter im Gutschriftverfahren nach § 14 UStG. Für nichtunternehmerische Empfehlungsleistungen erstellt der Anbieter Auszahlungsbelege ohne Umsatzsteuerausweis.

(3) Der Teilnehmer teilt dem Anbieter die für die Auszahlung und Abrechnung erforderlichen Angaben mit, insbesondere Namen beziehungsweise Firma, Anschrift, Bankverbindung und bei unternehmerischen Empfehlungsleistungen den maßgeblichen Umsatzsteuerstatus sowie die gesetzlich erforderlichen steuerlichen Identifikationsangaben. Änderungen dieser Angaben teilt der Teilnehmer unverzüglich mit.

§ 7 Ausschluss und Rückforderung

(1) Bei Missbrauch, insbesondere bei vorsätzlich falschen Angaben, Manipulation oder unzulässiger Werbung, kann der Anbieter den Teilnehmer für die Zukunft vom Programm ausschließen. Unberechtigt erhaltene Prämien aus den betroffenen Empfehlungen kann der Anbieter zurückfordern. Rechtmäßig erworbene Ansprüche aus anderen Empfehlungen bleiben unberührt. Gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

(2) Endet der Kundenvertrag vor Ablauf von sechs vollständigen Abrechnungsmonaten oder wird er durch wirksame Anfechtung oder aus einem anderen Rechtsgrund rückwirkend unwirksam, kann der Anbieter die Prämie zurückfordern. Dies gilt nicht, wenn der Anbieter den Grund für die Beendigung oder rückwirkende Unwirksamkeit zu vertreten hat. Eine bloße Kündigungserklärung oder eine unwirksame Anfechtung genügt nicht. Nach Ablauf von sechs vollständigen Abrechnungsmonaten berechtigt das Vertragsende allein nicht zur Rückforderung der Prämie.

§ 8 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(2) Der Teilnehmer haftet für alle unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die dem Anbieter durch schuldhafte Verstöße gegen diese Teilnahmebedingungen entstehen.

§ 9 Änderungen der Teilnahmebedingungen

Neue Fassungen dieser Teilnahmebedingungen gelten ausschließlich für künftig angezeigte Empfehlungen, sofern sie dem Teilnehmer vor der jeweiligen Anmeldung zugänglich gemacht wurden und er ihrer Geltung zugestimmt hat. Für bereits angezeigte Empfehlungen bleibt die bei ihrer Anmeldung vereinbarte Fassung maßgeblich, einschließlich aller daraus künftig entstehenden Prämienansprüche.

§ 10 Ende des Programms

Der Anbieter kann das Empfehlungsprogramm mit einer Frist von vier Wochen in Textform beenden. Für vor dem Programmende angezeigte Empfehlungen gelten die vereinbarten Bedingungen, einschließlich der Vergütungsregel nach § 3 unverändert fort. Dies gilt auch für Empfehlungen, bei denen der Kundenvertrag erst nach Programmende zustande kommt. Nach Programmende angezeigte Empfehlungen lösen keine Vergütungsansprüche aus.

§ 11 Datenschutz

(1) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Empfehlungsprogramms gilt ergänzend die Datenschutzerklärung des Anbieters, insbesondere deren Abschnitt zum Empfehlungsprogramm.

(2) Zur Zuordnung werden nur Name und Firma des Interessenten übermittelt; Telefonnummern oder E-Mail-Adressen des Interessenten sind nicht erforderlich. Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, darf der Teilnehmer diese nur mit Einverständnis des Interessenten übermitteln und stellt ihm vor der Übermittlung die Datenschutzinformationen des Anbieters zum Empfehlungsprogramm zur Verfügung. Die datenschutzrechtliche Verantwortung des Anbieters bleibt unberührt. Der Interessent nimmt selbst Kontakt mit dem Anbieter auf; die Empfehlungsmeldung allein berechtigt den Anbieter nicht zu Werbeanrufen oder Werbenachrichten.

(3) Persönliche Empfehlungen und öffentliche Werbung sind zulässig, soweit die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Der Teilnehmer macht den kommerziellen Zweck einer vergüteten Empfehlung kenntlich, soweit dieser nicht bereits aus den Umständen erkennbar ist. Unzulässige Werbeanrufe oder Werbenachrichten sowie unaufgeforderte Werbung im Namen des Anbieters sind untersagt.

§ 12 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Teilnehmer Verbraucher, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaates unberührt.

(2) Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

Auf dieser Seite

  1. § 1 Geltungsbereich
  2. § 2 Teilnahme und Zuordnung
  3. § 3 Empfehlungsprämie
  4. § 4 Auszahlung
  5. § 5 Anzahl der Empfehlungen
  6. § 6 Steuern und Abrechnung
  7. § 7 Ausschluss und Rückforderung
  8. § 8 Haftung
  9. § 9 Änderungen der Teilnahmebedingungen
  10. § 10 Ende des Programms
  11. § 11 Datenschutz
  12. § 12 Rechtswahl und Gerichtsstand
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