Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.09.2025
1. Geltungsbereich
(1) Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in folgendem „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden über Leistungen des Anbieters.
(2) B2B-Anwendung
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(3) Vertragsdokumente
Ergänzend zu diesen AGB gelten folgende Dokumente in der jeweils aktuellen Fassung:
a) Leistungsbeschreibung,
b) Service Level Agreement,
c) Nutzungsrichtlinien,
d) Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO, einschließlich der Technischen und organisatorischen Maßnahmen.
(4) Reihenfolge bei inhaltlichen Widersprüchen
Bei inhaltlichen Widersprüchen zwischen Vertragsdokumenten gilt folgende Rangfolge:
a) individuelle schriftliche Vereinbarungen,
b) Service Level Agreement,
c) Nutzungsrichtlinien
d) Auftragsverarbeitungsvertrag, einschließlich der Technischen und organisatorischen Maßnahmen,
e) diese AGB.
2. Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand
Gegenstand ist die Erbringung von Leistungen durch den Anbieter. Je nach Inhalt handelt es sich um Werkleistungen, Dienstleistungen oder mietähnliche Dauerschuldverhältnisse.
(2) Leistungen
Die jeweils angebotenen Leistungen ergeben sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung und der Beschreibung der Produktmodule auf der Website des Anbieters unter:
Maßgeblich für das Vertragsverhältnis ist der Inhalt der Produktmodule in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website veröffentlichten Fassung. Nachträgliche Änderungen, Erweiterungen oder Aktualisierungen wirken nicht rückwirkend auf bestehende Verträge, es sei denn, der Kunde stimmt einer geänderten Leistungsbeschreibung ausdrücklich zu oder diese betreffen rein technische oder redaktionelle Anpassungen ohne Auswirkung auf den Leistungsinhalt.
(3) Einsatz von Subunternehmer und Partner
Der Anbieter ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Subunternehmer oder Partner einzusetzen. Gegenüber dem Kunden bleibt der Anbieter für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich.
(4) Drittleistungen durch Subunternehmer und Partner
Für über Subunternehmer oder Partner erbrachte Leistungen gelten deren jeweiligen Nutzungs- und Vertragsbedingungen ergänzend. Die aktuelle Liste der eingesetzten Subunternehmer und Partner ist unter folgender Website abrufbar: knallmacher.de/legal/subunternehmer Der Anbieter informiert den Kunden auf Wunsch über wesentliche Subunternehmer und Partner und stellt deren Vertragsbedingungen zur Verfügung. Die Verantwortung des Anbieters beschränkt sich auf die sorgfältige Auswahl, Beauftragung und Überwachung der jeweiligen Subunternehmer und Partner.
(5) Rechts- und Compliance-Prüfungen
Rechts-, Wettbewerbs- oder Compliance-Prüfungen (z. B. Impressum, Datenschutz, Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrecht) sind nicht Vertragsgegenstand, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich beauftragt wurden. Der Anbieter übernimmt insbesondere keine rechtliche Prüfung oder Gewähr dafür, dass durch die vom Kunden bereitgestellten oder veröffentlichten Inhalte gesetzliche Anforderungen erfüllt werden. Der Kunde bleibt für die rechtliche Zulässigkeit der auf seiner Website eingebundenen Inhalte, Texte, Formulare und Erklärungen (einschließlich Impressum und Datenschutzerklärung) allein verantwortlich.
3. Vertragsschluss
(1) Zustandekommen des Angebots
Die vom Anbieter veröffentlichten oder übermittelten Zahlungs- und Bestelllinks stellen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde dieses Angebot durch Abschluss des Bestell- oder Zahlungsvorgangs oder durch ausdrückliche Zustimmung in Textform annimmt. Mit Abschluss des Bestell- oder Zahlungsvorgangs oder durch ausdrückliche Zustimmung in Textform beginnt der Vertrag, sofern nicht ausdrücklich ein späterer Leistungsbeginn vereinbart ist.
(2) Preis- und Eingabefehler
Offensichtliche Preisirrtümer, Schreibfehler oder technische Übermittlungsfehler in Angeboten und Preisangaben begründen keinen Anspruch auf Vertragsschluss zu den fehlerhaft angegebenen Konditionen. Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag wegen eines solchen Irrtums anzufechten.
(3) Vertragsunterlagen und Bedingungen
Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters sowie die jeweiligen Vertragsdokumente. Der Kunde bestätigt, vor Abschluss des Bestell- oder Zahlungsvorgangs auf deren Inhalt hingewiesen worden zu sein und diese zur Kenntnis genommen zu haben.
(4) Geschäftsbedingungen des Kunden
Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Schweigen oder die vorbehaltlose Leistungserbringung begründen keine Zustimmung.
4. Laufzeit und Kündigung
(1) Vertragslaufzeit
Sofern nichts anderes vereinbart, werden Verträge mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten geschlossen und verlängern sich jeweils automatisch um weitere drei Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt werden.
(2) Abrechnungsmonat
Verträge mit monatlicher Vergütung beginnen mit dem Datum des Vertragsschlusses. Ein Abrechnungsmonat umfasst den Zeitraum von diesem Datum bis zum Ablauf des Vortags desselben Kalendertages des Folgemonats.
(3) Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
▪ der Kunde mit Zahlungen länger als 30 Tage in Verzug ist,
▪ der Kunde trotz Abmahnung gegen wesentliche Vertragspflichten, Mitwirkungspflichten oder Nutzungsrichtlinien verstößt,
▪ der Kunde gegen datenschutzrechtliche Pflichten oder Sicherheitsvorgaben verstößt,
▪ der Anbieter aufgrund gesetzlicher, unternehmerischer oder technischer Vorgaben die Leistung nicht mehr erbringen kann.
(4) Folgen der Beendigung
Mit Vertragsende endet die Leistungserbringung und sämtliche Nutzungsrechte des Kunden an bereitgestellten Systemen und Inhalten, soweit nicht vertraglich eine Ablöseregelung vereinbart wurde.
(5) Löschung
Nach Vertragsende werden sämtliche durch den Anbieter gespeicherten Daten, Systeme und Inhalte nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrages gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder eine Ablöseregelung vereinbart wurde.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot festgelegten Preis.
(2) Preise
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Fälligkeit
Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, binnen 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei wiederkehrenden Leistungen ist die Vergütung jeweils im Voraus für die Abrechnungsperiode fällig. Einmalzahlungen sind nach Abnahme des jeweiligen Leistungsteils fällig.
(4) Zahlungsverzug
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugriff auf bereitgestellte Leistungen nach Ankündigung zu sperren, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Die Verpflichtung zur Zahlung bleibt hiervon unberührt.
(5) Preisänderungen bei laufenden Leistungen
Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung anzupassen, wenn sich die Kosten-, Markt- oder Leistungsgrundlagen wesentlich verändern, insbesondere bei gestiegenen Energie-, Lizenz-, Personal- oder Infrastrukturkosten.
(6) Mitteilung über Preisänderung
Preisänderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen im Voraus in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. Widerspricht der Kunde, kann der Anbieter in diesem Fall das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Auf dieses Widerspruchsrecht wird der Kunde ausdrücklich hingewiesen.
(7) Sonderkündigungsrecht bei Preisänderung
Übersteigen kumulierte Anpassungen 10 % innerhalb von zwölf Monaten, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung zu.
(8) Rechtevorbehalt
Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller hierfür geschuldeten Vergütungen über.
6. Zusatzleistungen
(1) Angebot und Vertragsschluss
Der Anbieter kann dem Kunden jederzeit Zusatzleistungen als Erweiterungen des bestehenden Vertrages unterbreiten. Diese Angebote können mit Abschluss des Bestell- oder Zahlungsvorgangs oder durch ausdrückliche Zustimmung in Textform erfolgen. Mit Abschluss des Bestell- oder Zahlungsvorgangs oder durch ausdrückliche Zustimmung in Textform beginnt der Vertrag über die Zusatzleistung, sofern nicht ausdrücklich ein späterer Leistungsbeginn vereinbart ist.
(2) Laufzeit und Abrechnung
Zusatzleistungen werden Bestandteil des bestehenden Vertragsverhältnisses und unterliegen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, denselben Abrechnungs- und Kündigungsbedingungen wie dem Hauptvertrag. Wird eine Zusatzleistung während einer laufenden Abrechnungsperiode beauftragt, wird die Vergütung für den verbleibenden Zeitraum bis zum Ende dieser Periode anteilig berechnet. Ab Beginn der folgenden Abrechnungsperiode erfolgt die Abrechnung gemeinsam mit den übrigen Leistungen.
(3) Mindestmaß an Zusatzleistungen
Der Anbieter kann zur Wahrung betrieblicher Effizienz eine Mindestanzahl, ein Mindestentgelt oder eine Mindestdauer für Zusatzleistungen festlegen, soweit dies dem Kunden zuvor in Textform mitgeteilt wurde.
(4) Kündigung von Zusatzleistungen
Der Kunde kann Zusatzleistungen unabhängig vom Hauptvertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären. Kündigungen, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden zum Ende der darauffolgenden Abrechnungsperiode wirksam. Bereits gezahlte Beiträge für Zusatzleistungen werden nicht anteilig erstattet.
(5) Kündigung des Hauptvertrages
Wird der Hauptvertrag gekündigt oder endet dieser aus sonstigem Grund, enden automatisch auch alle dazugehörigen Zusatzleistungen. Bereits gezahlte Beträge für Zusatzleistungen werden nicht anteilig erstattet.
(6) Preisänderungen bei Zusatzleistungen
Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung für Zusatzleistungen nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 5 Abs. 5 bis 7 dieser AGB anzupassen.
7. Pflichten des Anbieters
(1) Schuldung der Leistung
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Hauptvertrag, dem Angebot oder der Leistungsbeschreibung. Der Anbieter schuldet keine über die vereinbarte Leistung hinausgehenden Ergebnisse oder Funktionen.
(2) Fachgerechte Leistungserbringung
Der Anbieter erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen fachgerecht nach dem Stand der Technik und unter Beachtung anerkannter Branchenstandards.
(3) Verfügbarkeit und Wartung
Konkrete Regelungen zu Verfügbarkeiten, Support-, Reaktions- und Behebungszeiten sowie Wartungsfenstern ergeben sich ausschließlich aus dem Service Level Agreement.
(4) Abnahme bei Werkleistungen
Nach Mitteilung der Fertigstellung einer Leistung hat der Kunde die erbrachte Leistung innerhalb von zehn Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung über die Fertigstellung zu prüfen und die Abnahme zu erklären. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung oder teilt der Kunde keine wesentlichen Mängel mit, gilt die Leistung als abgenommen. Unerhebliche Mängel hindern die Abnahme nicht. Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er wesentliche Mängel konkret zu rügen.
8. Pflichten des Kunden
(1) Mitwirkung
Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Freigaben und Entscheidungen rechtzeitig bereit und benennt einen oder mehrere Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.
(2) Rechte an Inhalten/Materialien
Der Kunde sichert zu, über alle erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Inhalten, Marken, Logos, Bildern, Texten und Daten zu verfügen. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus der rechtswidrigen Nutzung dieser Inhalte resultieren.
(3) Verzögerung durch den Kunden
Verzögert sich die Leistungserbringung infolge fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Entstehende Mehraufwände oder Zusatzkosten trägt der Kunde.
(4) Rechtsverletzung durch Kundeninhalte
Bei schuldhaften Rechtsverletzungen durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte oder Materialien kann der Anbieter Ersatz der hierdurch entstehenden Aufwendungen, insbesondere der erforderlichen Rechtsverfolgungskosten, verlangen.
9. Eigentum und Nutzungsrechte
(1) Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
Soweit im Angebot nicht anders geregelt, erhält der Kunde nach vollständiger Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den vereinbarten Arbeitsergebnissen, zweckgebunden an den im Vertrag vorgesehenen Einsatz. Quellcode, Standardbausteine, Tools, Frameworks, Templates, Skripte und sonstige Leistungen und Inhalte des Anbieters verbleiben in dessen geistigem Eigentum und dürfen vom Anbieter weiterverwendet werden.
(2) Kundenmaterialien
Der Kunde räumt dem Anbieter die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungs-, Bearbeitungs- und Vervielfältigungsrechte an den vom Kunden bereitgestellten Materialien ein.
(3) Schutzrechtsverletzungen
Bei behaupteten Schutzrechtsverletzungen kann der Anbieter nach eigener Wahl und auf eigene Kosten:
a) eine Nutzungsberechtigung verschaffen,
b) die Leistung so ändern, dass keine Rechte mehr verletzt werden,
c) die betroffene Leistung gegen Erstattung einer angemessenen anteiligen Vergütung einstellen, sofern dem Kunden dies zumutbar ist.
10. Haftung und Gewährleistung
(1a) Gewährleistung für Werkleistungen
Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit der Maßgabe, dass die Verjährung für Mängelansprüche auf zwölf Monate ab Abnahme verkürzt ist; ausgenommen sind Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist sowie wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(1b) Gewährleistung für Dienstleistungen
Dienstleistungen schulden keinen bestimmten Erfolg. Geschuldet ist die fachgerechte Erbringung.
(1c) Gewährleistung für mietähnliche Dauerschuldverhältnisse
Bei mietähnlichen Dauerschuldverhältnissen bestimmen sich Mängelrechte nach einem vereinbarten Service Level Agreement.
(1d) Verjährungsfrist
Bei laufenden Dienstleistungen und mietähnlichen Leistungen beginnt die Verjährungsfrist mit Kenntnis des Mangels, spätestens jedoch mit Vertragsende.
(2) Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Personenschäden, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden. Die Haftung des Anbieters ist, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Personenschäden, der Höhe nach auf die innerhalb der letzten zwölf Monate vor Eintritt des Schadensereignisses gezahlte Jahresvergütung begrenzt.
(3) Datenverlust
Die Haftung für Datenverlust ist der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer, branchenüblicher Datensicherung eingetreten wäre.
(4) Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (z. B. Ausfälle öffentlicher Netze, Störungen bei Rechenzentrums-/Cloud-Providern, Energieausfälle, Cyberangriffe, Streik, behördliche Anordnungen, Naturereignisse) entbinden den Anbieter für die Dauer der Beeinträchtigung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Leistungspflicht.
(5) Freistellung
Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf kundenverantwortlichen Rechtsverstößen beruhen.
11. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich. Offenlegung ist nur zulässig gegenüber Personen/Unterauftragnehmern, die ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, oder wenn eine gesetzliche/behördliche/gerichtliche Pflicht hierzu besteht.
12. Datenschutz
(1) Auftragsverarbeitungsvertrag
Sofern der Anbieter im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO in der jeweils aktuellen Fassung.
(2) Technische und organisatorische Maßnahmen
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach den geltenden Datenschutzgesetzen sowie den beim Anbieter veröffentlichten technischen und organisatorischen Maßnahmen.
13. Verfügbarkeit und Servicequalität
(1) Service Level Agreement
Die Verfügbarkeit, Reaktionszeiten und der Service-Level ergeben sich aus dem jeweils gültigen Service Level Agreement.
(2) Leistungsstörung
Im Falle von Leistungsstörungen gelten die im Service Level Agreement definierten Verfahren und Zielzeiten.
14. Referenznennung
(1) Referenz
Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden als Referenz mit Namen, Logo und einer Beschreibung der umgesetzten Leistungen auf Website, in Präsentationen, Social-Media-Kanälen und Pitch-Unterlagen angemessen zu nennen. Vertrauliche Inhalte sind hiervon ausgenommen.
(2) Untersagen der Referenznennung
Der Kunde kann die Referenznutzung aus wichtigem Grund für die Zukunft untersagen. Bereits erstellte Materialien dürfen bis zur angemessenen Umsetzungsfrist weiterverwendet werden.
15. Änderungen
(1) Änderung der Vertragsgrundlage
Der Anbieter ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle damit verbundenen Vertragsdokumente bei laufenden Dauerschuldverhältnissen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern hierfür berechtigte Gründe bestehen. Berechtigte Gründe liegen insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, in folgenden Fällen vor:
a) Änderungen von Gesetzen oder Rechtsprechung,
b) zwingenden Sicherheits- oder Funktionsanpassungen,
c) wesentlichen Markt-, Kosten- oder Technikänderungen,
d) sonstigen Umständen, die eine Anpassung erforderlich machen.
(2) Mitteilung und Widerspruchtsrecht
Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen im Voraus in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. Widerspricht der Kunde, gilt die bisherige Fassung fort; der Anbieter kann in diesem Fall das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Auf dieses Widerspruchsrecht wird der Kunde ausdrücklich hingewiesen.
16. Änderungen des Vertrages
Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
17. Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Verbraucherschutzvorschriften anderer Staaten finden keine Anwendung, da der Vertrag ausschließlich mit Unternehmern geschlossen wird.
(2) Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht in Beckum örtlich zuständig.
(3) Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz des Anbieters.
18. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich für diesen Fall, die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine andere, im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichwertige Bestimmung zu ersetzen.
